Aufgaben
Der Katholikenrat der Diözese Fulda hat laut Satzung vom 14. Juni 1984 (in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 01. Dezember 2024, Satzung des Katholikenrates) insbesondere folgende Aufgaben:
- die Entwicklungen im gesellschaftlichen, staatlichen und kirchlichen Leben zu beobachten und die Anliegen der Katholiken des Bistums in der Öffentlichkeit zu vertreten;
- Anregungen für das Wirken der Katholiken des Bistums in der Gesellschaft zu geben und die in ihm zusammengeschlossenen Kräfte unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit aufeinander abzustimmen und zu fördern;
- zu Fragen des öffentlichen und kirchlichen Lebens Stellung zu nehmen, Anregungen an den Diözesanpastoralrat in diesen Fragen zu geben sowie den Bischof und den Diözesanpastoralrat zu beraten;
- gemeinsame Initiativen und Veranstaltungen der Katholiken des Bistums vorzubereiten und durchzuführen;
- die Arbeit der Pfarrgemeinderäte anzuregen;
- aus seiner Mitte Mitglieder für den Diözesanpastoralrat zu wählen;
- seine Vertreterinnen und Vertreter in den Diözesankirchensteuerrat zu wählen;
- die Vertreterinnen und Vertreter des Bistums in das Zentralkomitee der deutschen Katholiken zu wählen und die Anliegen und Aufgaben der Katholiken des Bistums auf überdiözesaner Ebene wahrzunehmen.
Vor dem Hintergrund aktueller Beratungen der römischen Synode und unter Bezugnahme entsprechender Beschlüsse des Synodalen Weges wird die Beteiligung des Katholikenrats auf diesem gemeinsamen Weg darin liegen, herauszufinden und miteinander abzuwägen, was dem Auftrag der Kirche MEHR dient, um Menschen in einer gelingenden Beziehung zu Jesus Christus und seiner Botschaft zu stärken, damit sie durch diese Beziehung die Herausforderungen ihres Lebens angehen sowie Kirche und Gesellschaft gestalten können.
Hierbei gilt es, das Evangelium, die Tradition der Kirche, aber auch die Zeichen der Zeit als Quellen der Unterscheidung und Entscheidung zu erschließen und anzuwenden.
Auf der Basis ihrer Erfahrungen in der jeweiligen Pfarrei bzw. im eigenen Pastoralverbund sollen die Mitglieder des Katholikenrats das Gesamte des Bistums in den Blick nehmen:
Einerseits sollen die auf lokaler Ebene wahrgenommenen Anliegen in die Überlegungen der Gremien auf diözesaner Ebene einfließen. Anderseits gilt es zu überlegen, wie Beratungen
und Beschlüsse der diözesanen Ebene konkret für das Leben vor Ort richtungsweisend sein können und welche Schritte in der Folge mit den Menschen vor Ort gegangen werden.
(Hinweise zur Findung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Katholikenrat im Bistum Fulda von Bischof Dr. Gerber vom 03.09.2024).