Zuschüsse

Finanzielle Beihilfen für die kirchenmusikalische Arbeit

Liebe Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker des Bistums Fulda, liebe Chorvorstände,

 

um den Chören und Instrumentalist/innen in der Diözese Fulda die Ausübung Ihrer kirchenmusikalischen Tätigkeit in der Gemeinde zu erleichtern, hat das Bistum eine Regelung zur Bezuschussung der Probenarbeit, der musikalischen Gestaltung von Gottesdiensten sowie von geistlichen Konzerten formuliert. Gefördert werden die Anschaffung von Noten, das Singen geistlicher Musik in Gottesdienst und Konzert und die Durchführung von Fortbildungen.

 

Für das Jahr 2025 sind Antragsfrist und Bewilligung bereits abgelaufen.

 

Im kommenden Jahr finden Sie an dieser Stelle rechtzeitig die neuen Formulare und Richtlinien. Die Antragsfrist endet am 31. März 2026 und bezieht sich auf das Kalenderjahr 2026. Anträge können nur mit den aktuellen Formularen gestellt werden.

 

Die entsprechenden Antragsformulare können Sie ab Januar 2026 hier herunterladen: