Zusammensetzung und Wahl 

Der Katholikenrat setzt sich aus der Vollversammlung, die aus den gewählten Mitgliedern des Katholikenrats besteht, und dem Vorstand mit der/dem Vorsitzenden, einer/einem stellvertretenden Vorsitzenden und fünf weiteren von der Vollversammlung gewählten Mitgliedern zusammen.

 

Projektgruppen

Die Vollversammlung bildet zeitlich, auf maximal ein Jahr, begrenzte Projektgruppen, die sich idealerweise aus 3 – 7 Mitglieder des Katholikenrats zusammensetzen. Die zu bearbeitenden Themen der Projektgruppen werden von den Mitgliedern des Katholikenrats oder, auf Anregung anderer Initiatoren (Bischof/Externe), festgelegt.

In der ersten Sitzung der Projektgruppe wird das Ziel und die Dauer des Projekts klar definiert.

Die Projektgruppen arbeiten agil und finden Arbeitsmodelle, die allen Beteiligten vielversprechend erscheinen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen.

 

Derzeit arbeiten zehn Projektgruppen an folgenden Themen:

  1. Arbeit mit Zielgruppen
  2. Geschäftsordnung Katholikenrat
  3. Missbrauch
  4. Nachhaltigkeit und Klimaneutralität
  5. Politische Positionierung des Katholikenrats
  6. Präsenz von Kirche in Gesellschaft
  7. Spiritualität und Glaube
  8. Synodalität – Vernetzung von Gemeinden – Pastoraler Prozess
  9. Öffentlichkeitsarbeit
  10. Ökumene

 

Falls Sie Hinweise oder Anregungen für weitere Themen haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung über katholikenrat@bistum-fulda.de

 

Geistlicher Assistent

Der geistliche Assistent berät den Katholikenrat und dessen Gremien in geistlichen und theologischen Fragen.

 

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle unterstützt die verschiedenen Arbeitsebenen bei der inhaltlichen Arbeit und ist für die Organisation der Geschäftsstelle und der laufenden Geschäfte, der Durchführung der Beschlüsse sowie der Einhaltung des Haushalts verantwortlich.

 

Die Mitglieder des Katholikenrates werden gewählt

  • von den Pfarreiräten/Pfarrgemeinderäten auf Ebene der Pastoralverbünde                                                                        (1 - 2 Vertreter/innen, je nach Größe des Pastoralverbunds).
  • von den katholischen Organisationen und Verbänden auf Bistumsebene                                                                              (15 Vertreter/innen + 1 Vertretung der Ordensleute).

 

Von den gewählten Katholikenratsmitgliedern können bis zu 10 weitere Persönlichkeiten hinzugewählt werden, die wegen ihrer besonderen Erfahrungen, Kenntnisse oder Kompetenzen die Arbeit des Katholikenrats wesentlich fördern können.